Hier ein lesenswerter Artikel aus der RHEINPFALZ vom 12.07.2025. Es geht um die „Bürokratie“ mit der Ämter in der „Provinz“ die Prostitution eindämmen. „ Wann Sex für Geld legal ist Prostitution ist im Kreis Bad Dürkheim verboten – Ausnahmen bestätigen die Regel VON CHRISTOPH HÄMMELMANN Wer ins horizontale Gewerbe wechseln will, darf sich nicht einfach drauflosprostituieren: Um in diesem Segment der Dienstleistungsbranche tätig zu werden, muss man sich vorher bei der zuständigen Behörde anmelden. So steht es im „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (kurz: ProstSchG). Es gilt seit 2017 und soll wenigstens die schlimmsten Branchen-Auswüchse unterbinden. Ob das gelingt, haben Wissenschaftler nun mehrere Jahre lang erforscht. Seit Ende Juni liegen ihr 700-Seiten-Abschlussbericht und Einzelgutachten vor. Eine der Erkenntnisse: „Ein Teil der Prostituierten (...) meldet sich für die Prostitution an, ein Teil tut dies nicht. Wie groß die beiden Teile sind, lässt sich nicht einschätzen, da unbekannt ist, wie viele Menschen in Deutschland der Prostitution nachgehen.“ Befragungen hätten aber gezeigt, dass den Behörden in der Szene misstraut wird. Außerdem sei die Registrierung für einen Teil der Betroffenen wohl zu kompliziert – etwa, weil sie kaum Deutsch können. Also mahnen die Wissenschaftler: „Diesbezüglich gilt es, so viele Barrieren wie möglich abzubauen.“ Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim, so möchte man meinen, hat sich darum schon eifrig bemüht. Sie ist nach Landesrecht für derlei Dinge zuständig und hat bislang auf ihren Internetseiten Informationen für Menschen bereitgestellt, die ihre „Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden“ wollen. Zugleich präsentiert der Internetauftritt Hinweise für Geschäftsleute, die ein Bordell oder einen Escort-Service eröffnen möchten. Solche Unternehmer müssen noch mehr Unterlagen einreichen als angehende Einzel-Prostituierte: Von ihnen wird zum Beispiel ein Betriebskonzept verlangt. Und ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart 0“. Wenn die Dienstleistung etwa in einem Wohnmobil erbracht werden soll, sind zusätzlich die Zulassungspapiere des betreffenden Fahrzeugs vorzulegen. Anlaufstelle: das Kreisverwaltungs-Referat 30 (Ordnungsbehörde, übergeordnete Straßenverkehrsbehörde, Brand- und Katastrophenschutz). Doch einschlägige Anliegen würden dort auch dann abgeschmettert, wenn jemand mit allen verlangten Dokumenten daherkäme. Denn für das Gebiet des Kreises Bad Dürkheim gilt eine 2004 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erlassene Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes, die Prostitution schlichtweg verbietet. Dass es auf den Kreis-Seiten trotzdem Hinweise für den korrekten Einstieg in die Branche gab, war nach Angaben einer Sprecherin ein Versehen. Ohne direkten Kunden ist Service keine Prostitution Online standen demnach vom Land gelieferte Inhalte, die allgemein über die Rechtslage informieren. Weil diese Informationen auf ihn nicht passen, hat sie der Kreis Bad Dürkheim nun von seinen Seiten verschwinden lassen: Sie werden „überarbeitet“. Offen ist, was dort künftig zu lesen sein wird. Denkbar wären zum Beispiel Hinweise dazu, welche Sex-Geschäfte trotz Prostitutionsverbots legal sind. So darf man sich in Grünstadt, Frankeneck oder Haßloch durchaus vor einer Webcam räkeln und von Zuschauern dafür Geld verlangen. Denn wenn die Kundschaft nicht unmittelbar zugegen ist, fällt sexueller Service offiziell nicht unter Prostitution. Also wären Pornodrehs in zum Beispiel Mertesheim, Kallstadt oder Deidesheim möglich: Die Darsteller in derartigen Werken haben bei den Dreharbeiten üblicherweise zwar sehr wohl Geschlechtsverkehr. Für den werden sie üblicherweise bezahlt. Aber als eigentliche Empfänger der vor der Kamera erbrachten Dienstleistung gelten die Zuschauer, die nun mal nicht direkt am Kopulationsgeschehen beteiligt sind. Kompliziert würde es hingegen, wenn jemand von einem Büro von zum Beispiel Ruppertsberg aus Prostituierte für Hausbesuche im benachbarten Neustadt vermitteln wollte. Denn dort ist käuflicher Sex legal. Und entscheidend für die Formalitäten ist, „wo die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll“. Ob daher mit Genehmigung einer Nachbar-Kommune vom Kreisgebiet aus nicht doch horizontales Gewerbe betrieben werden kann, wäre nach Verwaltungsangaben „im Einzelfall zu prüfen“.“