Unterschied zwischen Unterschriftvollmachten (i. A. und i. V.)

Dieses Thema im Forum "Dies und Das aus dem Rotlichtviertel" wurde erstellt von IharaSaikaku, 29. August 2014.

  1. von IharaSaikaku
    IharaSaikaku

    IharaSaikaku Mitglied

    Registriert seit:
    9. März 2003
    Beiträge:
    5.458
    Zustimmungen:
    106
    Vor 2 Wochen hab ich auf Arbeit eine Änderung meiner "Vollmacht" bekommen. Bisher hab ich alles mit dem Zusatz "i. A." unterschrieben, die Abkürzung bedeutet wohl "im Auftrag".

    Nun bekam ich mitgeteilt, dass ich nun "i. V." unterschreiben soll. Die Abkürzung steht für "in Vollmacht" soweit ich weiß.

    Die Begründung war eigentlich recht dünn: "Das sind ja wichtige Sachen die sie unterschreiben. Die Außenwirkung gegenüber den Kunden ist besser wenn dort i. V. zu lesen ist".

    Mehr Geld krieg ich dafür auch nicht.

    Der Betriebsrat hat mir nun nahegelegt, dass man mich im Prinzip über den Tisch gezogen hat. Mit dem Zusatz zur Unterschrift bzw. mit der Erweiterung der Vollmacht würde ich lediglich mehr Verantwortung übernehmen. Meine Handlungspielräume und Kompetenzen bleiben aber unverändert.

    Soll heissen, im großen and ganzen unterschreibe ich Dinge die mir vorgegeben sind. Die Begründung aufgrund der Außenwirkung mit dem Zusatz "i. V." unterschreiben zu sollen ist nicht nachzuvollziehen.

    Hat jemand von euch Erfahrung mit der Sache? Ich überlege ob ich vielleicht mal bei der Gewerkschaft nachfragen soll wie man dort den Sachverhalt sieht.
     
    San gefällt das.
  2. von Pik-Bube
    Pik-Bube

    Pik-Bube Mitglied

    Registriert seit:
    8. Dezember 2005
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    52
    Homepage:
    Dieser Beitrag ist für Gäste unsichtbar.
    Um diesen Beitrag lesen zu können, logg Dich bitte ein.
    Solltest Du keinen Account haben,registrier Dich bitte um den Beitrag lesen zu können. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nicht lang.
     
  3. von Ejuc
    Ejuc

    Ejuc Mitglied

    Registriert seit:
    24. Dezember 2004
    Beiträge:
    1.365
    Zustimmungen:
    505
    Dieser Beitrag ist für Gäste unsichtbar.
    Um diesen Beitrag lesen zu können, logg Dich bitte ein.
    Solltest Du keinen Account haben,registrier Dich bitte um den Beitrag lesen zu können. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nicht lang.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden