2001 ist das Infektionsgesetz in Kraft http://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz getreten, das den Geschlechtskrankengesetz von 1953 ersetzte. Bockschein ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für das amtsärztliche Gesundheitszeugnis, das Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr (frühere amtsdeutsche Bezeichnung für Prostituierte) vielerorts bis etwa zum Jahr 2000 in Deutschland regelmäßig vorweisen mussten. Das vorherige Geschlechtskrankengesetz galt nicht spezifisch für Prostituierte, sondern für Personen mit häüfigwechselnde Geschlechtsverkehr. HWG Mit dem Einführen des IfSG wurde ein Paradigmawechsel vollzogen: statt behördlicher Kontrolle und Zwangsmaßnahmen auf freiwillig wahrzunehmende Hilfsangebote der Gesundheitsämter setzt. Statistische Erhebungen hatten ergeben, dass „Prostituierte mit professionellen Verhaltensweisen“ entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht häufiger unter sexuell übertragbaren Krankheiten leiden als der Schnitt der Bevölkerung. Zwangsmaßnahmen sind eher geeignet, Eigenverantwortlichkeit zu unterminieren. Sie vermitteln den Eindruck, durch permanente medizinische Kontrolle vor Krankheiten geschützt zu sein. Kunden interpretieren diesen vermeintlichen Schutz als Freibrief für riskante Sexualpraktiken. In manchen Etablissement werden schon heute die "Gesundheitszeugnisse" der Frauen öffentlich ausgehängt. Auch die Erfahrung hatte gezeigt, das gerade diejenigen Prostituierte (Drogenabhängige, "illegale" Migranntinen aus Risikoländern, Gelegenheitsprostituierte und diejenigen Frauen, die anonym bleiben wollten (nicht behördlich erfasst werden wollten/konnten) sich der wöchentlichen Routinenkontrolle entzogen, das Gesundheitspräventation, die freiwillig, anonyme und kostenlose Untersuchungen die Zielgruppe besser erreicht. Für die Forderung nach erneuten Pflichtuntersuchungen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden nicht gesundheitspolitische, son dern ausschließlich kriminalpolitische Gesichtspunkte geltend gemacht. Hier soll eine medizinische Untersuchung sozusagen als verdeckte Kontrollmaßnahme instrumentalisiert werden. Dies stellt einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die körperliche Unversehrtheit dar. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebietet grundsätzlich die Wahl des geringstmöglichen staatlichen Eingriffs. Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einer aktuellen Veröffentlichung zu diesem Thema verlangt , dass Präventionspolitik und -praxis (hier in Bezug auf HIV) alle Maßnahmen eliminiert, die nicht auf freiwilliger Basis stattfinden. Ein weitere Punkt, ist die Inkubationszeit, die je nach Geschlechtskrankheit (z. B. HIV 12 Wochen beträgt). Deshalb hat sich der BVÖGD dagegen ausgesprochen: Positionspapier zu der Diskussion um die Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte (Stand: September 2014) http://aerzte-oegd.de/pdf/stellungnahmen/150410_Positionspapier_Prostitution.pdf Hier noch ein kurz Information von Sicher Sex. http://www.sexsicher.de/deutsch/std-sti/krankheiten/index.html Ich hoffe es kommt jetzt nicht Oberlehrenhaft rüber, aber ich weiß nicht wie ich es anders formulieren sollte. Als mündige Bürger ist jede für sich selbst verantwortlicht und muss frei Entscheiden können/dürfen. und schlimmstenfalls mit den KOnsequenzen klar kommen. http://www.sexsicher.de/deutsch/std-sti/krankheiten/index.html
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