Ich habe gestern in Bayern in einem Massagestudio folgende Info erhalten. Untersagt ist die Öffnung von Bordellen und Prostitutionsstätten mit Publikumsverkehr, dass reine Angebot einer erotischen Massage hingegen ist in keiner Verordnung verboten. Das besagte Massagestudio hat daraufhin eine einfache Regelung, Zugang nur mit Termin daher eben kein Publikumsverkehr mehr. Angeblich mit dem Ordnungsamt abgestimmt und somit legal bzw gedultet. An alle Anbieter in FFM, ist dies nicht auch ein hessiches Modell? p.s. ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen ob dies so funktioniert, aber es hört sich machbar an.
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