Neues Polizeigesetz in Hessen

Dieses Thema im Forum "Dies und Das aus dem Rotlichtviertel" wurde erstellt von syracruz, 15. Dezember 2004.

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  1. von syracruz
    syracruz

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    Neues Polizeigesetz in Hessen: Automatische Überwachung von Autokennzeichen, DNA-Entnahme bei Kindern, Ausweitung von Telefon- und Videoüberwachung
    Hessen hat ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Also um genauer zu sein die alleinregierende hessische CDU unter Roland Koch("Nichts gewußt von schwarzen Konten"), denn die SPD und die Grünen waren dagegen, und die FDP hat sich enthalten.

    Das neue Gesetz beinhaltet die automatische Erkennung aller Autokennzeichen durch spezielle Lesegeräte am Strassenrand, sowie den Abgleich der Daten mit Fahndungslisten.
    Der hessische Innenminister Bouffier ist der Ansicht, daß dies kein Problem sei: Man beobachtet damit zwar alles und jeden, aber die Daten eines jeden rechtschaffen Bürgers würden ja umgehend wieder gelöscht. Aufgrund dieser Tatsache könne man keine Bewegungsprofile erstellen. Dieses übliche Totschlag-Argument ist in Sachen Überwachung ja bekannt: Wer unbescholten ist, hat schliesslich nichts zu befürchten - und daher keine Argumente gegen Überwachung in der Hand. Wer Überwachung kritisiert, macht sich demnach verdächtig, oder wird als "paranoid" pathologisiert.
    Zum Datenschutz fragt man sich zumindest, wer das denn wie kontrollieren wird. Ist das Gesetz einmal etabliert, so könnte bei der nächsten inszenierten Bedrohung ,siehe das angebliche Attentat auf Allawi,dann eben erklärt werden, man müsse nun auch zur Präventation die Daten aller speichern und auswerten. Wetten werden gerne angenommen.



    Aber zurück zum Gesetz: Weiterhin erlaubt es auch die Entnahme von DNA-Material bei Kindern unter 14 Jahren, "wenn der Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Die Entnahme von genetischem Material bei Kindern unter 14 Jahren soll der Vorbeugung von Straftaten dienen."
    Ausgeweitet werden mit dem Polizeigesetz auch die Möglichkeiten zur Telefon- und Videoüberwachung. So müssen Telekommunikationsfirmen der hessischen Polizei künftig auf Anforderung Daten von Telefonteilnehmern herausgeben, wenn es um die Abwehr einer akuten Gefahr geht. Damit kann die Polizei auch ohne richterliche Genehmigung den Standort eines Telefonteilnehmers erfahren, Gespräche mithören und Nachrichten mitlesen. Nutzen soll die hessische Polizei künftig zudem die so genannten IMSI-Catcher, Geräte mit denen ein Handy auf bis zu 50 Meter genau geortet werden kann.
    Ausserdem soll im Bereich der Telefonüberwachung keine richterliche Anordnung mehr nötig sein, um Anschlüsse abzuhören oder zu orten, wenn eine "akute Gefahr" vorliegt. Diese rein formelle Hürde, sich den Wisch von einem Richter unterschreiben zu lassen, ist somit gefallen.
    Und Videoüberwachung wird dahingehend ausgeweitet, daß nun Streifenwagen mit Videokameras ausgerüstet werden dürfen, um Personen- und Verkehrskontrollen zu filmen




    syracruz,der diesem Gesocks in der Staatskanzlei nicht über den Weg traut.
     
  2. Gerd

    Gerd Gesperrt

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    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2004
  3. von IharaSaikaku
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    IharaSaikaku Mitglied

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  4. von FreddyX
    FreddyX

    FreddyX b. H.

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  5. von Spontaner
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  6. von Tobwabba
    Tobwabba

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  7. von Tobwabba
    Tobwabba

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  8. von Wolfl
    Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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