25 gute Gründe für ein klares NEIN zur geplanten ‚Erlaubnispflicht für Prostitutionsg

Dieses Thema im Forum "Dies und Das aus dem Rotlichtviertel" wurde erstellt von marleen2010, 19. Januar 2016.

  1. von marleen2010
    marleen2010

    marleen2010 Mitglied

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    Das Bundesfamilienministerium hat am 27.11.2015 einen zweiten Entwurf für ein so genanntes „Prostituiertenschutzgesetz“ vorgelegt. Von den 37 Paragrafen dieses Gesetzes befassen sich 12 Paragrafen mit der „Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes“, weitere 5 Paragrafen mit den dabei geltenden „Pflichten der Betreiber“ und 3 weitere Paragrafen mit den daraus

    http://www.donacarmen.de/25-gute-gr...n-erlaubnispflicht-fuer-prostitutionsgewerbe/
     
  2. von marleen2010
    marleen2010

    marleen2010 Mitglied

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  3. von Madrid85
    Madrid85

    Madrid85 Mitglied

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