Arbeitsagentur muss keine Stellengesuche von Bordellbetrieben veröffentlichen

Dieses Thema im Forum "Dies und Das aus dem Rotlichtviertel" wurde erstellt von Madrid85, 27. Januar 2017.

  1. von Madrid85
    Madrid85

    Madrid85 Mitglied

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    Besonders hervorzuheben ist die Meinung des Landessozialgerichts LSG RLP


    Alle Zitate aus
    http://www.lto.de/recht/nachrichten...ntur-nutzungsbedingungen-erotik-prostitution/

    Weiterhin verweise ich auf

    http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lsg-rheinland-pfalz-keine-arbeitsvermittlung-in-eine-rotlichtbar

    Ich probiere mal die komplette Urteilsbegründung ausfindig zu machen, dann kann ich dazu mehr sagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2017
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