Bundesregierung plant Idioten-Test für Prostituierte!

Dieses Thema im Forum "Dies und Das aus dem Rotlichtviertel" wurde erstellt von marleen2010, 10. Juni 2015.

  1. von marleen2010
    marleen2010

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    Bundesregierung plant Idioten-Test für Prostituierte!

    Im Zuge ihrer Bestrebungen, die in der Prostitution Tätigen noch „besser zu schützen“ und „ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken“, planen die Berliner Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD, Sexarbeiter/innen künftig auf ihren Geisteszustand zu überprüfen.

    Ein schlechter Scherz? Keineswegs!

    Nach den Plänen der Großen Koalition sollen Sexarbeiter/innen erst dann das Recht zur Ausübung ihrer Tätigkeit haben, wenn sie sich zuvor registrieren lassen („Prostituiertenschutzgesetz“). Die geplante „Meldepflicht“ soll zudem den „Nachweis über eine medizinische Beratung“ einschließen, der sich Sexarbeiter/innen jedes Jahr (18- bis 21-Jährige alle 6 Monate) unterziehen müssen. Ansonsten „erlischt die Anmeldung“ und wären die Betroffenen fortan illegal tätig.

    Unter Punkt 9 der „Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen“ vom 3. Februar 2015 findet sich zudem etwas unscheinbar der Hinweis, dass man die Betroffenen im Zuge dieser Anmelde-Prozedur auf „Anhaltspunkte“ prüfen werde, ob sie auch über „die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ verfügen.

    Sollte dies nicht der Fall sein, würden von einer „zuständigen Behörde“ die „für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen“ ergriffen. Das Mindeste dürfte sein, dass die zukünftig für Prostitution erforderliche „Anmeldebescheinigung verweigert“ würde. (alle Zitate vgl.: http://plattform-frankfurt.de/eckpunktepapier-zum-prostituiertenschutzgesetz/)


    Auf ihrer Website bestätigte die für die CDU-Fraktion an den Verhandlungen zum neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ beteiligte MdB Sylvia Pantel (römisch-katholisch), dass die geplanten „medizinischen und sozialpsychologischen Beratungsangebote“ zu den „wichtigsten Zielvereinbarungen“ der beiden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD gehören (vgl.: http://sylvia-pantel.de/der-schutz-der-prostituierten-hat-oberste-prioritaet/). Wobei hier von „Angeboten“ keine Rede sein kann, wenn Sexarbeiter/innen gezwungen sind, sie in Anspruch nehmen zu müssen.

    Geistig minderbemittelt?

    Fassen wir zusammen: Die Bundesregierung will Prostituierte „schützen“. Vor allem natürlich vor der Ausübung der Prostitution selbst. Denn der Ausstieg der Betroffenen aus der Prostitution ist staatspolitisches Anliegen (nicht erst) der Großen Koalition. Zu dem für erforderlich erachteten (Selbst-)Schutz von Prostituierten gehört offenbar ein gewisses Maß an Einsichtsfähigkeit. Die Bundesregierung hat jedoch – so scheint es – erhebliche Zweifel am Vorhandensein dieser Einsichtsfähigkeit. Denn sonst würde sie auf eine Überprüfung derselben keinen gesteigerten Wert legen. Das Vorhaben der Bundesregierung beruht mithin auf der Unterstellung mangelnder Einsichtsfähigkeit auf Seiten der Sexarbeiter/innen.

    Wohlgemerkt: Nicht um mangelnde Einsichten geht es, sondern um eine mangelnde Fähigkeit zur Einsicht. Vermutet werden also grundlegende Defizite bzw. ein geistiger Defekt auf Seiten der Prostituierten.

    Diskriminierender Unterschied zur MPU

    Die obligatorische Prüfung der Einsichtsfähigkeit von Sexarbeiter/innen im Kontext einer geplanten Anmelde-Prozedur erweist sich als eine Art „Eignungstest“ – eine weitere Hürde, um von der Ausübung der Prostitution abzuschrecken bzw. sie in die Illegalität zu drängen und damit zu kriminalisieren.


    Im Unterschied zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bei Autofahrern (volkstümlich: „Idiotentest“), bei der eine Prüfung der Eignung stets eine konkrete Tatbegehung (Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, auffällige Aggressivität im Fahrverhalten, schuldhafte Verursachung von Verkehrsunfällen, Erreichen der Höchstpunktezahl im Verkehrszentralregister) bzw. eine Verurteilung voraussetzt, besteht die diskriminierende Besonderheit der „Einsichtsfähigkeits“-Prüfung für Sexarbeiter/innen darin, dass sie unabhängig und losgelöst von irgendwelchem Fehlverhalten, nämlich grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit in der Prostitution erfolgen soll. Sexarbeiter/innen werden damit unter Generalverdacht gestellt, sie seien geistig unzurechnungsfähig.


    Ein solches Verfahren entspräche der vorgeschalteten „Zuverlässigkeitsprüfung“ im Kontext der „Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten“. Das heißt: Auch die Tätigkeit einer einzelnen Sexarbeiterin fiele unter staatliche Erlaubnispflicht, was gewerberechtlich als die schärfste Form der Überwachung gilt. Entsprechend lautet die CDU-Forderung aktuell: „Anmelde- und Beratungspflichten müssen im Sinne einer Prostitutionslizenz ausgestaltet werden“. (vgl.: http://sylvia-pantel.de/der-schutz-der-prostituierten-hat-oberste-prioritaet/) Eine „Lizenz“ würde die Sexarbeiter/in also nur erhalten, wenn sie geistig den Anforderungen entspricht, die staatlicherseits nunmehr festgelegt werden müssten.

    Kopplung von „Einsichtsfähigkeit“ und „Schutz“

    Die Einsicht von Sexarbeiter/innen, dass sich mit Prostitution ein Einkommen generieren lässt, das sie anderweitig nicht erzielen lässt und das ihnen ansonsten verschlossene Zukunftsperspektiven eröffnet, dürfte in diesem Kontext unerheblich sein. Auch um die Einsicht, dass man ein Minimum von Professionalität und Aufgeschlossenheit benötigt, um das eigene Einkommen auf diese Weise zu gewährleisten, wird es bei der geplanten staatlichen Überprüfung der Einsichtsfähigkeit von Prostituierten nicht gehen. Verlangt wird von Sexarbeiter/innen, dass sie eine spezifische, nämlich „die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ vorweisen.

    Damit setzt die Bundesregierung Maßstäbe. Nicht um eine irgendwie geartete, abstrakte Einsichtsfähigkeit, sondern um eine konkret mit dem Schutz-Gedanken gekoppelte Einsichtsfähigkeit geht es hier. Maßstab dafür, ob genügend Einsichtsfähigkeit zur Ausübung von Prostitution vorhanden ist, dürfte mithin sein, ob sich die in Zweifel gezogene Einsichtsfähigkeit am staatlicherseits unterstellten und definierten Schutzbedürfnis orientiert und ihm entspricht.

    Gründe für die Unterstellung mangelnder Einsichtsfähigkeit


    Warum wird gerade zum jetzigen Zeitpunkt Sexarbeiter/innen unterstellt, sie verfügten über eine möglicherweise zu gering ausgeprägte Einsichtsfähigkeit, weshalb man sie vor der Ausübung der Prostitution – natürlich zu ihrem eigenen Schutz – bewahren müsse?

    Die Antwort auf diese Frage liefert das regierungsamtliche Konzept einer Kopplung von „Schutz“ und „Einsichtsfähigkeit“. Möglicherweise dämmert den politisch Verantwortlichen, dass es Sexarbeiter/innen partout nicht einleuchten wird, dass eine Zwangsregistrierung, eine medizinische Zwangsberatung und ein obligatorischer Idiotentest ihrem „Schutz“ dienen soll


    Möglicherweise ahnen die politisch Verantwortlichen, dass es Sexarbeiter/innen partout nicht einleuchten wird, sich auch in der Wohnungsprostitution dem Procedere einer „Erlaubnispflicht“ samt „Zuverlässigkeitsprüfung“ zu unterwerfen, sich jederzeitigen, Anlasslosen Kontrollen auszusetzen und einen exklusiv bei Prostitution geltenden Kondomzwang hinzunehmen.


    Sexarbeiter/innen, die in all dem nicht Maßnahmen zu ihrem „Schutz“, sondern eine Arbeitsplatz vernichtende Politik der Eindämmung von Prostitution sehen, hätten bei der Überprüfung ihrer „Einsichtsfähigkeit“ von vornherein schlechte Karten. Wer sich gegenüber solchen „Schutz“-Maßnahmen als „uneinsichtig“ erweist, dem dürfte schnell das Fehlen einer „zu ihrem Schutz erforderlichen Einsichtsfähigkeit“ attestiert werden.


    Der geplante Idioten-Test für Prostituierte ist also durchaus kein Ausrutscher unsensibler Polit-Bürokraten, sondern passt zu einem Gesetzesvorhaben, das als „Prostituiertenschutzgesetz“ vermarktet wird, in Wirklichkeit aber ein Prostituiertenkontrollgesetz ist und den Interessen von Sexarbeiter/innen diametral zuwiderläuft. Der Idiotentest für Sexarbeiter/innen ist ein repressives Element eines insgesamt repressiven Gesetzes.

    Pathologisierung von Sexarbeiter/innen – in reaktionär-konservativer Tradition

    Das von CDU/CSU und SPD geplante Vorhaben einer obligatorischen, von Staats wegen verordneten Überprüfung der geistigen Verfassung („Einsichtsfähigkeit“) von Sexarbeiter/innen kommt nicht aus dem Nichts. Es hat einen historischen Hintergrund, auf den hier nur kurz eingegangen werden kann.


    Einer der ersten, der Prostituierten einen notorischen „Wahnsinn“ attestierte, war der französische Hygieniker Parent-Duchalet (1790 - 1836). Es war kein Zufall, dass dies just zum Zeitpunkt geschah, als man in Paris 1810 mit der „polizeilichen Einschreibung“ von Prostituierten begann. Während Parent-Duchalet den Prostituierten zugeschriebenen „Wahnsinn“ als Folge des von ihnen praktizierten Gewerbes ansah, galt dem italienischen Kriminalanthropologen Cesare Lombroso (1835 – 1909) dieser Wahnsinn als eine in der körperlichen Verfassung des „Weibs“, speziell der Prostituierten angelegte Ursache (Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte, 1894). Für ihn gründete Prostitution auf „ethischer Idiotie“.


    Die Pathologisierung der Sexarbeiterinnen war immer auch eine Kampfansage gegen ihre gesellschaftliche Unangepasstheit und Aufsässigkeit. Sie ließen jede Keuschheit vermissen und unterwarfen sich ungern repressiver gesellschaftlicher Kontrolle.


    Ganze Generationen deutscher Juristen, Mediziner und Psychiater behandelten Prostituierte als Personen, die von Natur aus Ansteckungsgefahr und Kriminalität vereinten. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren dies in Deutschland u.a. Christian Ströhmberg, Karl Bonhoeffer, Emil von Grabe, Max Sichel, Kurt Schneider und Karl Friedrich Schaller. Ihnen galt Prostitution als Ausdruck von angeborenem oder erworbenem Schwachsinn.


    Um sich ein plastisches Bild „von den intellektuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Prostituierten“ zu verschaffen, legte etwa Kurt Schneider, Professor für Psychiatrie an der Universität Köln, den von ihm befragten Prostituierten einen Fragebogen vor, der folgende Fragen enthielt:


    „Was ist mehr, ein Pfund oder ein Kilogramm?

    Wie viel Meter hat ein Kilometer?

    Was wird an Pfingsten gefeiert?

    Ursprung und Mündung des Rheins?

    Wie findet man Norden?

    Nennen Sie die Erdteile!

    Gegen wen kämpften wir im Jahre 1870?

    Schlachten aus diesem Kriege?

    Wer macht die Gesetze?

    Unterschied zwischen Fluss und Teich?

    Unterschied zwischen Irrtum und Lüge?

    Was ist schlimmer, stehlen oder töten?

    Erklären Sie das Sprichwort: „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben“! „Morgenstund‘ hat Gold im Mund“!

    Was heißt „Dankbarkeit“? Was heißt „Treue“?

    Bilden Sie einen Satz aus den Wörtern: „Wald“ – „Körbe“ – „Beeren“ – „Kinder“!

    Erkennen von Farben.“


    (zit. nach Kurt Schneider, Studien über Persönlichkeit und Schicksal eingeschriebener Prostituierter, Berlin 1926, S. 3)


    Die Fragestellungen sind – wie man leicht erkennen kann – etwas in die Jahre gekommen. Aber man darf sicher sein, dass der Ministerialbürokratie, die das „Prostituiertenschutzgesetz“ der zuständigen Ministerin Manuela Schwesig (SPD) umsetzen soll, sicherlich einige Neuerungen einfallen, um die „Einsichtsfähigkeit“ heutiger Sexarbeiter/innen zu testen.


    Ministerin Schwesig (seit 2010 evangelisch-lutherisch) hat es gemeinsam mit der CDU zu ihrem Herzensanliegen gemacht, Sexarbeiter/innen durch Registrierung („Meldepflicht“) zu „schützen“. Das hatten in Deutschland zuletzt die Nationalsozialisten 1939 durch einen Erlass des Reichsinnenministers gemacht.


    Unter den Nazis fand auch die über Jahrzehnte betriebene Pathologisierung der Prostituierten ihren vorerst traurigen Höhepunkt. Es waren die Nationalsozialisten, die im Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933, insbesondere mit der daraus folgenden Einfügung des § 42d StGB ins damalige Reichsstrafgesetzbuch Prostituierte kriminalisiert und mit drakonischer Repression überzogen. Eine Politik, die schließlich im „Asozialen“-Erlass vom 14. Dezember 1937 mündete, in dem erneut - neben anderen „Volksschädlingen“ - Prostituierte einer äußerst brutalen „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ unterworfen wurden.


    „Naive Prostitutionsmigrantinnen“?


    Es gibt heute – im Vergleich zum Nationalsozialismus - einen entscheidenden Unterschied im Umgang mit Sexarbeiter/innen: Heutige Prostitutionsmigrantinnen werden in der Regel nicht mehr als „Verbrecher“, sondern als „Opfer von Verbrechern“ gesehen. Aber damit hat man vielfach nur das Vorzeichen geändert, behält aber das Klischee der geistig minderbemittelten Sexarbeiter/in gleichwohl bei.
     
  2. von marleen2010
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