http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/frankfurt/?em_cnt=1366444 Prozess Kevin T. schickt Mandy (15) anschaffen VON STEFAN BEHR (FR) Am 14. Oktober 2007 schickt Kevin T. in der Weserstraße Mandy auf den Strich. Der erste Freier zahlt 20 Euro für eine halbe Stunde, der zweite zahlt gar 50, obwohl es nicht zum Verkehr kommt. Mandy tut ihm wohl irgendwie leid. Das ist nicht schwer. Der Prozess vor dem Jugendschöffengericht ist bereits vor Beginn zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht ausgehandelt: Ein umfassendes Geständnis erspart der 15-jährigen Mandy eine demütigende Zeugenaussage, im Gegenzug kommt T. mit einer Bewährungsstrafe davon. Anfangs eiert er noch rum, gibt durch die Blume zu verstehen, sie habe es unbedingt gewollt, er habe sie erst davon abhalten und später schützen wollen. Auch hätten die Freier ja nur gefragt, "ob sie das Mädchen mitnehmen könnten und trallala". Aber irgendwann sagt der 27-jährige Arbeitslose dann, wie's wirklich war: Er habe Geld für seine Heroinsucht gebraucht und Mandy, die angeblich die Cousine seiner Frau ist, anschaffen geschickt. Der bei Gericht verlesene Bericht über Mandys Jugend ist weit jenseits von trallala. Sie wächst als jüngstes von vier Geschwistern auf, manchmal zu Hause, manchmal im Heim, manchmal zu Hause, wie ihre Geschwister. Das Verhältnis zu ihrer Mutter ist geprägt von "wüsten Beschimpfungen und körperlichen Auseinandersetzungen". Die Freunde der Mutter wechseln häufiger, von einem von ihnen wird Mandy schwanger. Da ist sie 13 Jahre alt. Der Mutter wird das Sorgerecht entzogen, Mandy landet im Mutter-Kind-Haus. Dort kümmert sie sich zuerst liebevoll um ihr Kind, aber bald wächst ihr alles über den Kopf. Sie vernachlässigt alles. Auch ihr Kind. Es wird in eine Pflegefamilie gebracht. Mandy, heißt es, sei "in ihrer Entwicklung retardiert", habe eine verhängnisvolle Schwäche und Distanzlosigkeit gegenüber älteren Männern sowie eine niedrige sexuelle Hemmschwelle. Gegenwärtig versucht sie, die achte Klasse der Hauptschule nachzuholen und kämpft mit "Motivationsproblemen". Das Gericht verurteilt Kevin T. zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Er muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Mann mit der abgebrochenen Steinmetzlehre und einem beachtlich gefüllten Vorstrafenregister will versuchen, ein Jahr lang in der Diakonie als Maler unterzukommen. Eine Entgiftung hat er hinter sich. Das Gericht will ihm diese Zukunft nicht verbauen - so trallala sie auch sein mag.