Sammelklage gegen die unverschämten AZF im Frankfurter BHV/BG

Dieses Thema im Forum "Dies und Das aus dem Rotlichtviertel" wurde erstellt von RHW, 2. Juli 2008.

  1. von RHW
    RHW

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    Sammelklage gegen die unverschämten AZF im Frankfurter BHV/BG

    Also – werte Hurenbändiger ~c

    Ich kenne da so nen netten Rechtsanwalt im BHV, den könnte man (ich quatsch den Advokaten natürlich nicht an) mal anfragen, ob er eine geschickt formulierte und juristisch einwandfrei einjustierte Klage gegen böse Abzockerhuren – im Folgenden „AZF“ genannt – vor das Frankfurter Amtsgericht bringen kann mit dem Vorwurf des Betrugs gemäß § 263 StGB - :cool .

    Es wäre fast schon ne Liveshow wert bzw., eine Liveübertragung im HR, wenn auf der einen Seite die fickfreudigen Hurenbändiger hocken, die gemäß Anklage nicht zum Schuss und generell nicht zu jener versprochenen Dienstleistung seitens der Huren kamen. Diese Leistung wird ja gewöhnlich am Türeingang der Bumsbude ausgehandelt und war sozusagen eine Fehlinvestition. Auf der anderen Seite im Gerichtssaal säßen eben die beklagten „AZF-Huren“ – natürlich auch durch ihre Anwälte vertreten. Har-har-har- :D :D ~3 ~3 ~3 (Ich halt´s nicht aus)

    In den Zuschauerbänken säßen noch einige HAs, diverse Wirtschafter und sonstige stadtbekannte assoziierte Kumpels mit scharfem Blick und vollwertiger „Festplatte“ in der Birne und würden vor multiplen Lach- und Schreikrämpfen buchstäblich auf dem Gerichtsparkett liegen. ~j ~3 ~3
    Natürlich noch die ganzen Justizheinis, allgemeine „Securities“ und Polizisten aller Art, um den Frieden zu sichern und Eskalationen zu verhindern. Geil!

    Und dann, am 2. Verhandlungstag fiele dann das Urteil des Richters.

    Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:

    >> Die beklagten AZF müssen die eingeforderte Leistung der klagenden Hurenbändiger unmittelbar (d.h. nach Beendigung der Gerichtsverhandlung) zur vollsten Zufriedenheit erfüllen –am besten dort, wo die Leistung nicht erfüllt wurde. Also im LH. Zuzüglich darf jeder Kläger eine weitere ähnliche Leistung – egal welcher Art – abverlangen, sozusagen als Schadenersatz für entgangene Schüsse und der damit einher gegangenen psychischen Belastung, die ebenfalls als Folge der Nichterfüllung als Körperverletzung zu werten war. Denn, wer nicht Ficken durfte und wessen Schwanz nicht ordentlich und vertragsgemäß geblasen wurde, obwohl es versprochen und vom Hurenbändiger ja auch schon bezahlt war, kann in Depression und Melancholie verfallen. Das wiederum kann, bei entsprechender erforderlicher psychotherapeutischer Behandlung, die Krankenkassen belasten, die jedoch gemäß allgemein schlechter Finanzlage zu striktem Sparen angehalten sind. Das weiß doch jeder. Ein Teufelskreis, der nicht hinzunehmen ist – weder moralisch, weniger noch auf juristischer Ebene.

    Dem jetzt erfolgten Urteil können keine weiteren Rechtsmittel entgegengesetzt werden und ist somit rechtsgültig. <<


    Am Schluss würden noch die unvermeidbaren TV-Interviews erfolgen. Logisch, so geht´s natürlich nicht. Wo kämen wir und insbesondere die Hurenbändiger hin, wenn diese AZF der Frankfurter Sozialeinrichtung der Laufhäuser sozusagen salonfähig würden?

    In diesem Sinne ~0 (Boaah - heute iss es wirklich heiß) ~gl

    Saludos de RHW :b

    __________________________________________
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juli 2008
  2. von honkidonk
    honkidonk

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  3. von Al-Fred
    Al-Fred

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  4. von tobiknight
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  5. von RHW
    RHW

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  6. von grandpa
    grandpa

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  7. von Al-Fred
    Al-Fred

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