Kurzes, essentielles Regelwerk

Dieses Thema im Forum "Verbesserungen, Boardtechnik und Support" wurde erstellt von Polizist, 2. Januar 2019.

  1. Polizist

    Polizist Gesperrt

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    Hier ein kurz zusammengefasstes und einfach zu verstehendes, aber essentielles Regelwerk. Auf dessen Einhaltung werde ich zukünftig sehr achten. Mit diesen wenigen Punkten möchte ich es zunächst belassen.

    Untersagt sind:

    • das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)

    • Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften verfassungswidriger Organisationen (§§ 130 II Nr. 1 StGB)

    • die Verleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB)

    • die Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 I StGB)

    • die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB)

    • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)

    • verbotene Mitteilungen über nicht öffentliche Gerichtsverhandlungen (§ 353 d StGB)

    • die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, (§ 21 I Nr. 3a III, GJS)

    • die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG)


    Die Freie Meinung ist davon nicht betroffen, auch keine so genannte Satire. Dies gilt per se und erfährt nur dadurch Grenzen, wenn gegen die oben benannten Punkte verstoßen wird. Sei es leichtfertig oder durch Kalkül und Vorsatz verursacht.

    Die Rahmenbedingungen liegen nun fest. Diese sind nicht verhandelbar und gelten für Jeden. Einer Zustimmung seitens der reg. User, z.B. durch Mitspracherecht in der Beschlussfassung, bedarf es natürlich nicht. Es gilt das Hausrecht des Forums-Eigentümers, sprich Betreibers/Administrators.
    Die Moderation vertritt dessen Interessen.
    Für die Textinhalte sind die reg. User verantwortlich.
    Ich möchte nicht von Zensur sprechen. Doch behält sich die Forumsleitung vor, Eingriffe durch Editieren in veröffentlichte Textpassagen der User vorzunehmen, sofern es geboten und unausweichlich ist.
     
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